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Freistellungsbescheinigung – Finanzamt Koblenz

Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Gültig vom 29.04.2022 bis 28.04.2025

Laden Sie hier die Bescheinigung herunter

Links

ZVEH

www.zveh.de

FEHR

www.liv-fehr.de

Elektroinnung Rhein-Mosel

www.elektroinnung-rheinmosel.de

HWK Koblenz

www.hwk-koblenz.de

Fachhandwerk

www.fachhandwerk.de

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